Der BGH hat geurteilt, dass die Sparkasse eine Frau weiter als Kunden ansprechen darf. Das verstoße nicht gegen das Gleichberechtigungsgebot.
Wie kam es dazu? Eine Kundin einer Saarländischen Sparkasse ist vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen. Sie wollte, dass ihre Bank sie in Formularen künftig als „Kontoinhaberin“ statt „Kontoinhaber“ anreden soll. Gibt es nicht wichtigeres? Männer machen sich über Gender-Wahnsinn lustig und selbst Frauen könnten in Zeiten der Debatte um Sexismus und männlichen Machtmissbrauch sagen, dass es wichtigere Kämpfe auszutragen gibt, als die geschlechterneutrale Sprache.
Der Rechtsstreit offenbart, dass Gleichberechtigung aus der Gesellschaft heraus anfangen muss. Die Klägerin Marlies Krämer ist lt. Handelsblatt vom 14.3.18 keine Unbekannte. Ihr haben wir es zu verdanken, dass Frauennamen seit 1998 nicht mehr nur für Wetter-Tiefs herhalten müssen, sondern dass auch Hochs nach ihnen benannt werden. Ebenfalls war es Frau Kärmer, die dafür sorgte, dass Frauen seit 1996 auf ihren Ausweisen als „Inhaberin“ unterschreiben. Auch diesmal will die 80-jährige nicht aufgeben und vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Argumente, die vor dem BGH ausgetauscht wurden, sind nicht nur für den Prozess wichtig. Die Karlsruher Richter begründen ihre Entscheidung u.a. damit, dass das „generische Maskulinum“ schon seit den 70er Jahren kritisiert, aber dennoch in zahlreichen Gesetzen als Personenbezeichnung verwendet wird. Dieser Sprachgbrauch des Gesetzgebers sei prägend und kennzeichnend für den allgemeinen Sprachgebraucht und das sich daraus ergebende Sprachverständnis.
Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch haben Bundesbehörden ihre Antragsformulare aber längst angepasst – z.B. beim Kindergeld, Führungszeugnis oder Vorsorgevollmacht.
Eine mögliche Änderung würde teuer, heißt es von den Sparkassen und nun auch in der Urteilsbegründung des BGH. Das mag sogar stimmen. Bevor das nächste Mal Überweisungsträger und AGB gedruckt werden, muss daran vielleicht tatsächlich auch etwas umgeschrieben werden.
Worte werden Taten
Viel wichtiger sind aber die Argumente, die dafür sprechen, Kundinnen und Kunden gleichermaßen anzusprechen. Denn all jene, die anderen regelmäßig das „Mitgemeintsein“ ans Herz legen, gucken komisch, wenn genau das von ihnen erwartet wird. Ein Beispiel hierzu war die Entscheidung der Universität Leipzig, für die Lehrenden der Einfachheit halber nur noch die weibliche Form zu verwenden. Daraufhin hallte der Ruf vom bereits erwähnten „Gender-Wahnsinn“. Die Tatsache, dass Frauen schon sehr lange gezwungen sind, sich in maskulinen Sprachstrukturen mitgemeint zu fühlen, zeigt lediglich, wie überfällig die von Krämer angemahnte Veränderung ist. Dass dieses Anliegen lächerlich gemacht wird, beweist nur, dass das Ausmaß des Verstecktwerdens nicht einmal im Ansatz erfasst wird. Vom Verstecken zum Diskriminieren ist es nur ein kleiner Schritt.
Zum Frauentag vor wenigen Tagen hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Videobotschaft gesagt: „Der Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen geht weiter.“ Es gebe noch viel zu tun „für gleiche Rechte von Frauen und natürlich auch für neue Aufgaben für Männer“. Wie wäre es also mit einem klaren Signal für eine Sprache, die Männer und Frauen gleichermaßen anspricht?